Rechtliche Grundlagen
Unsere Arbeit geschieht auf Grundlage der §§ 67/68 i.V.m. § 75 SGB XII und der Berliner Rahmenvereinbarung.
Es bestehen entsprechende Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Sie bilden die Basis für die Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger und die Qualität unserer Leistungen.
